ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Unsere AGBs können Sie sich hier herunterladen.

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der inobis Care GmbH („inobis Care“ oder „wir/uns“) treten zum 01.01.2025 in Kraft und ersetzen die bis dahin geltenden AGB. Unsere Lieferungen, Leistungen und sonstigen vertraglichen Geschäftsbeziehungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten sowohl für alle zukünftigen als auch für alle laufenden Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe der Ziffer 2.3.

1.2 Diese AGB gelten grundsätzlich sowohl für private Endverbraucher („Besteller“) als auch für Unternehmen („Partner“).

2. Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Pflegehilfsmitteln (Pflegeboxen) zur ambulanten Pflege für Besteller, der Verkauf bzw. die Lizenzierung von Softwarelösungen an Partner oder der Einkauf von Serviceleistungen, die inobis Care bei der Beratung von Bestellern zu Lieferverträgen über Pflegehilfsmittel unterstützen.

2.2 Sämtliche Angaben zu Pflegehilfsmitteln und Preisen vor Vertragsschluss sind unverbindlich und freibleibend. Produktabbildungen müssen nicht immer mit dem Aussehen der gelieferten Produkte übereinstimmen. Insbesondere können nach Sortimentserneuerungen der von inobis Care unabhängigen Hersteller Änderungen auftreten. Mängelansprüche bestehen insoweit nicht, als die Veränderungen für den Besteller in Bezug auf Zweck und Nutzen zumutbar sind.

2.3 Änderungen des Vertragsinhalts, die notwendig und für den Besteller bzw. den Partner zumutbar sind, einschließlich Änderungen dieser AGB, werden mit einer Vorlaufzeit von mindestens sechs (6) Wochen schriftlich oder in Textform (per E-Mail oder Fax) angekündigt. Änderungen können z. B. aufgrund einer Sortimentsänderung bei Herstellern, einer Produktumstellung bei inobis Care oder einer Gesetzesänderung erforderlich sein. Der Besteller bzw. der Partner wird über den Grund informiert. Widerspricht der Besteller bzw. der Partner nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt der geänderten Vertragsbedingungen schriftlich oder in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt.

2.4 Bestellte und gelieferte Pflegehilfsmittel sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Bestellers im Rahmen der ambulanten Pflege bestimmt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist unzulässig.

2.5 Der Vertrag mit einem Partner umfasst die Beratung und Aufklärung von Bestellern über den Inhalt der Pflegeboxen sowie eine etwaige Kostenübernahme nach Maßgabe der Ziffer 3.2.

3. Vertragsabschluss

3.1 Ein Liefervertrag zwischen inobis Care und dem Besteller wird wie folgt geschlossen:

3.1.1 Der Besteller stellt inobis Care bei Abgabe seines Angebots auf Abschluss eines Liefervertrages wahrheitsgemäße Informationen über seine persönliche Versorgungssituation mit Hilfsmitteln (Name, Anschrift, Versichertennummer, mindestens Pflegegrad 1 etc.) zur Verfügung („Persönliche Informationen“). Änderungen im Versicherungsstatus bzw. der Pflegegradeinstufung sowie sonstige Änderungen der Persönlichen Informationen hat der Besteller inobis Care innerhalb von zwei Wochen nach der Änderung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger oder unterlassener Mitteilung haftet der Besteller gegenüber inobis Care für Schadensersatz, wenn und soweit die Pflegekasse aufgrund der nicht gemeldeten Veränderungen inobis Care nicht sämtliche Kosten für die gelieferten medizinischen Pflegehilfsmittel erstattet.

3.1.2 Der Besteller kann das Angebot persönlich abgeben oder einen Dritten mit der Bestellung in seinem Namen beauftragen. Die Bevollmächtigung des Dritten ist im Auftragsdokument oder durch separate Vollmacht nachzuweisen.

3.1.3 Der Besteller gibt ein Angebot ab, das von inobis Care angenommen wird. Einen Anspruch auf Annahme des Vertrages durch inobis Care hat der Besteller nicht. Der Besteller hat folgende Möglichkeiten, ein Angebot abzugeben:

3.1.3.1 Am Telefon: Der Besteller gibt seine Bestellung im Rahmen eines Telefonats mit inobis Care oder einem Partner ab, wobei er den Inhalt seiner Bestellung so detailliert wie möglich unter Berücksichtigung seiner Bedarfssituation festgelegt hat. inobis Care oder ein Partner berät den Besteller bei Bedarf, wenn dieser nicht bereits von anderen Dritten umfassend beraten wurde. inobis Care stellt dem Besteller eine Zusammenfassung seiner Bestellung per E-Mail zur Verfügung.

3.1.3.2 Auf der Webseite: Der Besteller kann auf der Webseite „pflegeimkarton.de“ durch Ausfüllen des dort abrufbaren Bestellformulars ein Angebot auf Bestellung einer Pflegebox abgeben. Durch die Bestätigung des Buttons „Jetzt bestellen“ gibt der Besteller ein verbindliches Angebot ab.

3.1.3.3 Durch Zusendung einer Kostenübernahmeerklärung: Die Zusendung der Bewilligung der gesetzlichen Pflegekasse des Bestellers auf Übernahme der Kosten der medizinisch notwendigen Pflegehilfsmittel an inobis Care (Kopie oder Original) stellt ein verbindliches Angebot auf Lieferung der in der Bewilligung spezifizierten Pflegehilfsmittel dar.

3.1.3.4 Schriftlich per E-Mail, Post oder Fax: Der Besteller kann sein Angebot formlos per E-Mail, Post oder Fax an inobis Care richten, das die Persönlichen Informationen des Bestellers enthalten sollte.

3.1.4 Unsere Internetpräsenz als solche, insbesondere die Darstellung der Pflegeboxen und einzelner Pflegeprodukte auf pflegeimkarton.de, stellt kein bindendes Angebot von Seiten der inobis Care dar.

3.1.5 inobis Care nimmt das Angebot des Bestellers an, indem wir dem Besteller eine Versandbestätigung oder ein separates Schreiben über die Annahme per E-Mail oder Post zusenden oder die bestellte Pflegebox dem Besteller ohne weitere Bestätigung zusenden.

3.2 Gesetzlich versicherte Besteller werden von dem Partner oder inobis Care im Rahmen des Bestellprozesses umfassend darüber informiert, dass die Pflegekasse die Kosten nur für diejenigen Pflegehilfsmittel und in dem finanziellen Umfang übernimmt, für die die Pflegekassen eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat. Der Besteller hat den Erhalt dieser Information zu bestätigen.

3.3 Die zu liefernden Mengen richten sich nach dem in der Kostenübernahmeerklärung angegebenen oder in der Bestellung genannten Umfang der Pflegehilfsmittel. Die Mengen, die der Besteller über den in der Kostenübernahmeerklärung der gesetzlichen Pflegekassen angegebenen Bedarf hinaus bestellt, sowie etwaige Sonderwünsche, hat der Besteller selbst zu bezahlen (Ziffer 6.1).

3.4 Der Partnervertrag zwischen inobis Care und einem Partner kommt durch Unterzeichnung des dafür vorgesehenen Vertragsmusters zustande.

4. Vertragslaufzeit

4.1 Je nach Angebot des Bestellers und bei gesetzlich Versicherten abhängig von der Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Pflegekasse wird der Vertrag zwischen inobis Care und dem Besteller ohne feste Laufzeit oder mit fester Laufzeit geschlossen. Die Parteien können auch Lieferungen in regelmäßigen Abständen (eine Lieferung pro Monat) oder die unregelmäßige Lieferung einzelner Pflegeboxen auf Abruf durch den Besteller vereinbaren.

4.1.1 Bei Verträgen mit fester Laufzeit endet der Vertrag nach Ablauf der festen Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

4.1.2 Bei Verträgen ohne feste Laufzeit besteht die Verpflichtung des Bestellers zur Abnahme von mindestens einer (1) Pflegebox, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Pflegeboxen für gesetzlich Versicherte liefert inobis Care in regelmäßigen Abständen (eine Lieferung pro Monat oder eine Lieferung alle drei Monate) oder auf Abruf des Bestellers, wenn und solange eine Bewilligung der gesetzlichen Pflegekasse vorliegt. Wenn eine Kostenübernahmeerklärung bei Angebotsannahme durch inobis Care noch nicht vorlag, liefert inobis Care – ohne dass eine Rechtspflicht dazu besteht – maximal eine (1) Pflegebox, es sei denn, die gesetzliche Pflegekasse hat die Bewilligung zur Kostenübernahme vor der ersten Lieferung abgelehnt. Bei Nichtvorlage der Kostenübernahmeerklärung durch die Pflegekasse nach Lieferung einer (1) Pflegebox oder bei Ablehnung oder Rücknahme der Kostenübernahmeerklärung endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung durch eine Vertragspartei bedarf. Für die erste bzw. bis zur Ablehnung oder Rücknahme gelieferten Pflegeboxen gilt Ziffer 6.1. Für weitere Lieferungen von Pflegeboxen auf Selbstzahler-Basis bedarf es eines ausdrücklichen neuen Angebots des Bestellers.

4.2 Der Besteller und wir können Lieferverträge mit und ohne feste Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Ende des Monats kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung ist in Textform (E-Mail oder Fax) oder schriftlich per Post zu erklären.

4.3 Die Lieferungen erfolgen im Inland frei Haus unter Ausnutzung des günstigsten Versandweges unserer Wahl.

4.4 Bestellungen werden im Allgemeinen und, wenn nichts Abweichendes zwischen inobis Care und dem Besteller vereinbart ist, zum Monatsanfang und Monatsende versendet. Sofern im Einzelfall aufgrund besonderer, durch inobis Care nicht zu vertretender Umstände keine Lieferung zu den vereinbarten Zeitpunkten der Gesamtbestellung möglich ist, werden wir den Besteller darüber unverzüglich informieren und diesem den neuen Liefertermin sowie den Umfang einer etwaigen zwischenzeitlichen Teillieferung mitteilen. Wir tragen die durch die Teillieferung entstandenen Mehrkosten. Ist die Gesamtleistung aufgrund durch inobis Care nicht zu vertretender Umstände auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, wird inobis Care von seiner Lieferpflicht frei. Die Kostentragung entfällt; eine bereits erbrachte Zahlung durch die Pflegekasse oder den Besteller wird unverzüglich erstattet.

4.5 Eine feste Lieferzeit ist nur dann verbindlich, wenn dies schriftlich oder in Textform (per E-Mail oder Fax) zwischen den Parteien vereinbart wurde.

4.6 Die Pflegebox enthält Produkte von Herstellern, mit denen inobis Care vertragliche Beziehungen unterhält. Eine Verpflichtung von inobis Care, sich bei anderen Fremdlieferanten einzudecken, besteht nicht.

4.7 Fälle höherer Gewalt suspendieren die Lieferverpflichtung von inobis Care für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Höhere Gewalt liegt insbesondere in Fällen von Kriegen, Überschwemmungen, Brandschäden, Streiks, Aussperrungen, Pandemien und Endemien vor. inobis Care wird den Besteller und die Partner unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Leistungshindernisses informieren. Überschreiten die sich daraus ergebenden Lieferverzögerungen den Zeitraum von sechs (6) Wochen, sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs den Vertrag zu kündigen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

5. Widerrufsrecht für Besteller

WIDERRUFSBELEHRUNG

5.1 Widerrufsrecht

Besteller haben das Recht, ohne Angabe von Gründen den mit der inobis Care abgeschlossenen Liefervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem der Besteller oder ein von ihm benannter Dritter die Pflegebox oder die letzte Teillieferung der ersten Lieferung in Besitz genommen haben bzw. hat. Das Widerrufsrecht ist mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Liefervertrag zu widerrufen, gegenüber uns, der

inobis Care GmbH
Bergmannstraße 2A
46045 Oberhausen 
Telefax: +49 208 77814878
E-Mail: info@pflegeimkarton.de

auszuüben. Dafür kann das unter Ziffer 5.3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden werden, das jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

5.2 Folgen des Widerrufs

5.2.1 Wenn der Liefervertrag von dem Besteller widerrufen wird, haben wir alle vom Besteller erhaltenen Zahlungen, ausschließlich der zusätzlichen Kosten, die sich ggf. aus der gewählten Zahlungsart ergeben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde mit dem Besteller ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.2.2 Der Besteller hat die erhaltenen Produkte unverzüglich und vollständig und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem der Widerruf des Liefervertrags ausgeübt wurde, an die unter Ziffer 5.1 genannte Versandadresse von inobis Care zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn die Produkte vor Ablauf der Frist von vierzehn (14) Tagen absenden. Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Der Besteller muss für einen etwaigen Wertverlust der Produkte nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Produkte nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

5.3 Muster Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, kann zu diesem Zweck das folgende Formular ausgefüllt und zurückgesandt werden an:

inobis Care GmbH
Bergmannstraße 2A
46045 Oberhausen
E-Mail: info@pflegeimkarton.de
Telefax: +49 208 77814878

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen

Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:

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Bestellt am (*) erhalten am (*)

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Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

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Unterschrift des/der Verbraucher(s)

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Datum

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(*) Unzutreffendes streichen

Ende der Widerrufsbelehrung

5.4 Ausschluss des Widerrufs

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

5.4.1 zur Lieferung von Produkten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher/Besteller maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers/Bestellers zugeschnitten sind;

5.4.2 zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;

5.4.3 zur Lieferung versiegelter Waren und Produkten, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

6. Zahlung von Rechnungen sowie etwaige Zuzahlungspflichten

6.1 Bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung durch die gesetzliche Pflegekasse rechnet inobis Care bis zur Höhe des bewilligten Betrages direkt mit der Pflegekasse ab. Darüberhinausgehende Kosten oder Kosten für Bestellungen, die nicht von der Pflegekasse genehmigt werden, hat der Besteller selbst zu tragen (vgl. Ziffer 3.3), einschließlich etwaiger Zuzahlungen. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und etwaigen Vorgaben der zuständigen Pflegekasse.

6.2 Die gegenüber dem Besteller gestellten Rechnungen sind innerhalb der mit Rechnungsstellung kalendermäßig gesetzten Frist ohne jeden Abzug zu bezahlen.

6.2.1 Der Besteller kann inobis Care bis auf Widerruf die Berechtigung erteilen, den jeweils fälligen Rechnungsbetrag per Bankeinzug abzubuchen. Für diesen Fall erfolgt der Bankeinzug jeweils zu dem auf der Rechnung unter „Zahlungsbedingungen“ angegebenen SEPA-Lastschrift-Datum.

6.2.2 Können die Forderungen von inobis Care durch die Berechtigung zur Abbuchung per Bankeinzug nicht erfüllt werden oder erfolgt eine Rückbuchung, ist inobis Care berechtigt, die dabei angefallenen Bankgebühren in Rechnung zu stellen.

6.3 Bei Überschreitung der gegenüber dem Besteller geltenden Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie EUR 3,- Mahnkosten pro Mahnung berechnet. Darüber hinaus behalten wir uns vor, weitere Lieferungen erst nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung auszuführen.

6.4 Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können. Erfüllungsort für Zahlungen ist Oberhausen. Im Falle einer Nichtzahlung innerhalb der in der Mahnung angegebenen Frist geben wird die Angelegenheit ohne weitere Korrespondenz mit Ihnen zur Beitreibung ab, wodurch zu Lasten des Bestellers weitere Kosten und Gebühren entstehen können.

6.5 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen die Bestelle und Partner zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung

7. Gewährleistung und Haftung gegenüber Bestellern

7.1 Die Angaben in unseren Sortiments- und Leistungsübersichten oder in sonstigem Informations- und Werbematerial sind keine Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Pflegehilfsmittel. Derartige Beschaffenheitsgarantien werden nur begründet, wenn sie schriftlich ausdrücklich vereinbart werden.

7.2 Der Besteller hat die gelieferten Produkte unverzüglich bei Erhalt zu untersuchen; andernfalls gelten die Produkte als mangelfrei angenommen. Mangelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erhalt der Produkte – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung – schriftlich unter Beifügung von Belegen gegenüber inobis Care erhoben werden.

7.3 Bei jeder Mängelrüge sind wir berechtigt, das beanstandete Produkt zu überprüfen. Hierzu können wir verlangen, dass das beanstandete Produkte auf unsere Kosten an uns zurückgesandt oder beim Besteller abgeholt wird. Bei unaufgefordert, ohne Erhebung einer Mangelrüge zurückgesandter Ware behalten wir uns die ersatzlose Vernichtung vor.

7.4 Erweist sich die Mängelrüge als vorsätzlich oder grob fahrlässig ungerechtfertigt, behalten wir uns ausdrücklich die Geltendmachung des Ersatzes aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen vor.

7.5 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, oder Transport durch den Besteller entstanden sind, es sei denn diese Schäden sind auf unser schuldhaftes Verhalten zurückzuführen.

7.6 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten der Besteller und Partner werden unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetztes zulässig, erhoben, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet. Es gelten die Bestimmungen in der Datenschutzerklärung in der jeweils geltenden Fassung (abrufbar auf unserer Website www.pflegeimkarton.de).

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Oberhausen. Diese Gerichtsstandklausel gilt nicht gegenüber dem Besteller (Verbraucher); insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10. Deutsches Recht

Sämtliche unter Einschluss dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts sowie sonstiger Regelungen zum Internationalen Privatrecht sind ausgeschlossen.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Ziffer 2.3 bleibt davon unberührt. Die Geltung abweichender oder ergänzender Geschäfts- und Einkaufsbedingungen Dritter ist ausgeschlossen, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

11.2 Ist eine vertragliche Vereinbarung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.